Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin XUNDX Rimann und seinen Kunden. Bei Bestellung bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die blosse Einsicht auf unserer Website ist unverbindlich und begründet kein Rechtsverhältnis.
Alle Preise verstehen sich in der vom Kunden gewählten Währung zzgl. Mehrwertsteuer zzgl. Versand zzgl. Abgaben. Die aufgeführten Preise, Produkteabbildungen und Produktebeschreibungen sind ohne Gewähr. Lieferfristen, Verfügbarkeit sowie Irrtum vorbehalten. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestätigung der Verkäuferin beim Kunden eintrifft. Der Inhalt des Vertrages richtet sich ausschliesslich nach der Bestätigung. Nachträgliche Bestellungsänderungen sind nur gültig, wenn sie von der Verkäuferin nachträglich bestätigt wurden. Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Produkte welche sich bei uns an Lager befinden, werden rasch möglichst nach dem Eingang der Bestellung durch uns verarbeitet, andere Produkte werden bei Lieferanten bestellt. Die bestellten Produkte werden gemäss Absprache mit dem Kunden ausgeliefert. Verzögerungen aufgrund Nichtverfügbarkeit bei Lieferanten, höherer Gewalt, Arbeitseinstellungen in den Lieferwerken oder Betriebsstörungen oder fehlende Informationen vom Kunden ergeben keinerlei Ansprüche des Kunden. Das Material reist in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Die Versandkosten werden nach Paketgewicht berechnet und dementsprechend im Bestellprozess ausgewiesen.
Die Bezahlung für bei XUNDX Rimann bestellter Waren erfolgt per Vorauskasse in Schweizer Franken. Die Rechnung ist innerhalb dreier Werktage zu überprüfen. Ohne Gegenbericht des Kunden gilt diese als genehmigt. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.Vom Kunden geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistung der behaupteten Mängel, befreien ihn nicht von der Zahlungspflicht. Die geleisteten Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Verweigerungen der Annahme von bestellten Waren sowie in Auftrag gegebenen Dienstleistungen entbinden nicht von der Kaufpreiszahlung. Alle Mahn- und Inkassospesen sowie spezielle Aufwände im Falle von Verweigerung der Annahme, Annahme oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Verkäuferin bis zum Zeitpunkt des vollständigen Zahlungseingangs den Eigentumsvorbehalt ohne seine Mitwirkung im Eigentumsvorbehaltsregister seines jeweiligen Wohnsitzes eintragen lassen kann. Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Verkäuferin.
Der Lieferant verpflichtet sich zur Sorgfalt und gewährleistet die fehlerfreie Funktionsweise der gelieferten Waren im Ausmass der Lieferantengarantien. Die Garantiefrist dauert ein Jahr. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Eine Garantie, dass die Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, übernimmt die Verkäuferin nicht. Alle weiteren Ansprüche einschliesslich Schadensersatzansprüche, Rückgängigmachung des Vertrages oder Preisminderung lehnt sie ab. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Waren entstanden sind wie Nutzungsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn sowie von anderen Vermögensschäden.
Ist der Kunde mit einer Lieferung nicht zufrieden, dann erstattet er unverzüglich der Verkäuferin Bericht, damit sie sofort das Notwendige unternehmen kann. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache akzeptiert. Die Ware muss im neuwertigen unbearbeiteten Zustand zurückgegeben werden. In folgenden Fällen kommt eine Warenrückgabe nicht in Frage: Angebrochene, beschädigte oder beschriftete Originalverpackungen / Produkte die aus dem aktuellen Verkaufsprogramm gestrichen wurden / Produkte mit einem Verfalldatum von weniger als 6 Monate. Rücksendungen von unsterilem oder benutztem Material müssen auf der Packung unbedingt als solche gekennzeichnet sein. Von der Gutschrift wird eine Umtriebsentschädigung (abhängig vom Warenwert) abgezogen. Auch die Haftung für Kosten der De- oder Neumontage sowie Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Waren entstehen (Folgeschäden) wird abgelehnt. Soweit gesetzlich zulässig wird generell jede weitergehende Haftung der Verkäuferin wegbedungen, insbesondere auch für leichte Fahrlässigkeit (siehe Art. 100 OR). Offene Mängel müssen sofort schriftlich, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware gerügt werden, sonst gilt die Ware als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Rechnungsnummer angegeben werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung, unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, bis spätestens aber innert drei Monaten nach Wareneingang, zur Gültigkeit schriftlich anzumelden.
Leistungsbesschreibung: Wartung und Reparatur umfassen soweit erforderlich unter anderem die Instandsetzung, Reinigung, Funktionstests und den Einbau von Ersatzteilen. Je nach Vereinbarung mit dem Kunden findet die Wartung bzw. Reparatur entweder vor Ort beim Kunden oder am Sitz der XUNDX Rimann bzw. beim authorisierten Servicepartner statt. XUNDX Rimann versucht Störungen und Schäden an den Geräten bestmöglich zu beseitigen und deren Betriebsbereitschaft wiederherzustellen. Die Reparatur kann unter Verwendung neuer oder gebrauchter Ersatzteile stattfinden. Bei der Reparatur kann es aus technischen Gründen zur Beschädigung und/oder Zerstörung etwaiger im Gerät befindlicher Datenträger und/oder auf dem Gerät gespeicherter Daten kommen. Durch unvermeidbare technische Gründe (z.B. Neujustierung) kann es vorkommen, dass vor der Reparatur- oder Wartungsmaßnahme beschriebene Datenträger nach der Reparatur oder Wartung nicht mehr lesbar sind. Wartung und Reparatur werden in der Regel innerhalb der normalen Geschäftszeit der XUNDX Rimann (08:00 bis 17:00; Feiertage ausgenommen) durchgeführt.
Beauftragung von XUNDX Rimann durch den Kunden: Der Kunde gibt die Fehlerdiagnose/Reparatur in schriftlicher Form mit Unterschrift in Auftrag. Die Beauftragung von XUNDX Rimann zur Reparatur erfolgt unter der Bedingung, dass das Gerät reparabel ist und die benötigten Ersatzteile verfügbar sind. Die Auftragsbestätigung durch die Verkäuferin erfolgt in schriftlicher Form mit Unterschrift. Die bloße Entgegennahme zugesandter Waren durch die Verkäuferin führt noch nicht zu einer wirksamen Beauftragung. Auf Wunsch des Kunden erstellt XUNDX Rimann unter Einbeziehung der Ergebnisse der Fehlerdiagnose einen Kostenvoranschlag, der gleichzeitig das Angebot zur Reparatur darstellt. Bestätigt der Kunde das von der Verkäuferin übersandte Angebot und damit seinen Reparaturauftrag ist die Reparatur geschuldet. Nimmt der Kunde das Reparaturangebot nicht an, so hat er keinen Anspruch darauf, dass das Gerät in den Zustand in dem es XUNDX Rimann übergeben wurde, zurückversetzt wird, da im Rahmen der Fehlerdiagnose bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich sind. Fallen für die Fehlerdiagnose oder Erstellung des Kostenvoranschlages Kosten an, können diese dem Kunden verrechnet werden.
Reparatur- und Wartungskosten: Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen erfolgt die Reparatur zu den zum Zeitpunkt der Erteilung des Reparaturauftrags gültigen Preisliste. Eine Reparatur zu Pauschalpreisen ist nicht möglich, wenn das Gerät durch Brand, Gewalteinwirkung, Überspannung oder den Transport beschädigt wurde oder wenn an dem Reparaturgerät vor Ablieferung bei XUNDX Rimann Eingriffe durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden. Lehnt der Kunde die Reparatur nach erfolgter Fehlerdiagnose oder nach Übermittlung eines Kostenvoranschlags ab, so wird mit Ablehnung dennoch eine Aufwandsentschädigung fällig. Die Höhe dieser Aufwandsentschädigung richtet sich nach den bereits angefallenen Kosten für die Fehlerdiagnose.
Gewährleistung: XUNDX Rimann haftet für von ihr zu verantwortende Beschädigungen der Vertragsgegenstände und setzt diese wieder instand. XUNDX Rimann haftet nicht für Ansprüche aus Schäden, die nicht an den bearbeiteten Vertragsgegenständen selber entstanden sind wie namentlich Ansprüche wegen Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn, Verlust von Aufträgen oder anderer Vermögensschäden des Kunden. Ebensowenig haftet die Verkäuferin für Kosten von Reparaturen, die auf natürliche Abnützung, unrichtige Bedienung und Wartung, überm.ssige Beanspruchung, Verwendung unrichtiger Materialien, auf Unfälle oder Ereignisse höherer Gewalt und dergleichen zurückzuführen sind. Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Alle anderen als die ausdrücklich genannten Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht insbesondere wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Soweit dem Kunden wegen etwaiger Mängel von Reparaturarbeiten Gew.hrleistungsansprüche zustehen und zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, verjähren solche Gew.hrleistungsansprüche in einem Jahr. Eine Verlängerung oder Verkürzung der Gewährleistung kann zwischen XUNDX Rimann und dem Kunden individuell vereinbart werden.
Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet den Datenbestand auf dem Gerät vor Beginn der Reparaturarbeiten umfassend zu sichern. Der Kunde hat darüber hinaus alle zur Durchführung des Reparaturauftrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
Der Kunde erkennt bei jeder telefonischen, mündlichen, schriftlichen und elektronischen Bestellung, diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten an. Jederzeitige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Zur Anwendung gelangt ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss des Uebereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).
Gerichtsstand ist 6300 Zug. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
6300 Zug, 10.2.2024